wir sind sehr bemüht die Regeln des bzgl. des Corona Virus einzuhalten um eine reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Wir bitten Sie sich über die aktuell geltende Verordnung unseres Landes Niedersachsen zu informieren und diese zu beachten und sich danach zu richten.
Golf
Der Golfsport wird erfreulicherweise als Individualsport angesehen und ist somit weiterhin zulässig.
Hotel & Restaurant
Bei Anreise muss entweder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes vorgelegt werden oder ein negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) mit schriftlichem Testergebnis . Dieser Schnelltest muss entweder in einer Apotheke oder in einem Testzentrum vorgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Dehoga Bundesverbands.
Außerdem gilt die aktuelle Vorordnung des Landes Niedersachsen. Dies beinhaltet unter anderem die "AHA-Regeln" (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske).
Informationen darüber finden Sie unter folgendem Link. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
